Kostenübernahme

GESETZLICH VERSICHERT

Die meisten gesetzlichen Versicherungen erstatten einen Teil der Kosten für die osteopathische Behandlung, wenn eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) vorliegt. Unsere langjährige Vollzeitausbildung in Kombination mit dem Heilpraktiker-Titel wird als Nachweis dafür von den Krankenkassen anerkannt.

Hier erfahren Sie, ob und wie viel Ihre Krankenkasse bezuschusst: www.osteokompass.de

PRIVAT VERSICHERT

Bei Privatversicherten, HP-Zusatzversicherten oder Beihilfeberechtigten werden die Behandlungskosten je nach Versicherungsumfang übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Ihre Krankenkasse kann Ihnen über den Rahmen der Erstattung Auskunft geben.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn ab.
Andernfalls kann Ihnen eine Ausfallpauschale in Rechnung gestellt werden.

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